Häufig gestellte Fragen rund um Wohnmobile und deren Anmietung

Sie sind sich über etwas unsicher, haben eine Frage oder wollen sich einfach informieren? Hier haben wir die wichtigsten und am häufigsten gestellten Fragen zusammengefasst. Falls Sie trotzdem keine Antwort auf Ihre ganz persönliche Frage finden können, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns, wenn wir Ihnen helfen können!

Wir möchten unseren Kunden die bestmögliche Erfahrung im Bereich Wohnmobilvermietung bieten. Durch unsere Transparenz können wir unseren Kunden ein ungetrübtes Bild vom Endprodukt geben und so Missverständnisse von vornherein ausschließen. So können unsere Mieter sich auf ihre Reise freuen und sich auf das Wesentliche – nämlich die schöne Natur – konzentrieren.

Das Mindestalter für die Mietung eines Fahrzeuges bei CamperFuchs ist 21 Jahre. Zudem muss der Mieter schon länger als ein Jahr im Besitz eines Führerscheins der Klasse B sein. Bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen gilt 23 Jahre und der Besitz des Führerscheins der Klasse C seit mindestens 3 Jahren.

Die Kaution hängt von dem Vermieter und deren Versicherung ab.  Die Höhe der Kaution entnehmen Sie bitte aus den Details des Fahrzeuges. In der Regel beträgt die Kaution 1.200,00 € und wird bei der Fahrzeugübernahme beim Vermieter gebührenfrei hinterlegt (Bar oder Überweisung). Sie wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs und nach erfolgter Endabrechnung durch den Vermieter erstattet.

Bei dem Buchungsabschnitt können Sie auch eine Zusatzversicherung abschließen, diese reduziert den Selbstbehalt bei einem Schaden auf 250 €. Die Kaution bleibt jedoch davon unberührt, da seitens Vermieter nicht gewährleisten kann, dass auch die Versicherung bei Schadensfall die Kosten deckt. Dies gilt z. B. bei groben fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles.

Für alle Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse unter 3,5t wird ein Führerschein der Klasse B benötigt. Für alle Fahrzeuge über 3,5t Gesamtgewicht ein Führerschein der Klasse C1.

Ihr Fahrzeug können Sie in aller Regel bei dem Vermieter für die Zeit stehen lassen.

Dies ist individuell abhängig von den einzelnen Vermietern. Sie werden alle Informationen hierzu direkt unter der Preisansicht der einzelnen Modelle finden.

Wir haben für jede Reiseanforderung die passende Variante! Wir bieten die Ausführungen Campingbus, Teilintegriert- und Integrierte Fahrzeuge sowie Alkoven und Kastenwagen an. Die Unterschiede sowie Fahrzeugbeschreibungen können unter “Wohnmobil-Varianten” entnommen werden.

In der Vermietbranche gibt es kein Widerrufsrecht, da sich der Vermieter bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraumes zu erbringen (gemäß § 312b Abs. 3 BGB).

Wir bieten verschiedene Zahlungsmöglichkeiten an. Bei der Buchung können Sie selbst entscheiden für welchen Zahlungsdienstleister Sie sich entscheiden. Zur Auswahl stehen, PayPal, Kreditkarte, Sofort Überweisung oder über die schlichte manuelle Überweisung.

Der nach den Buchungsdaten voraussichtliche Mietpreis muss spätestens 30 Tage vor Mietbeginn auf dem Konto des Vermieters gebührenfrei eingegangen sein. Sollten Sie schon einen Betrag angezahlt haben, ist dementsprechend der Restwert der Buchung fällig. Den offenen Betrag entnehmen Sie aus der Reservierungsbestätigung. Wird diese Frist überschritten bzw. nicht eingehalten, so ist die Buchung nicht mehr gültig und es gelten die nachstehenden Stornobedingungen.

Sollten Sie vor der verbindlichen Buchung stornieren wollen, fallen Stornogebühren an. Diese setzen sich von der ersten bestätigten Buchung wie folgt fest:

  • bis zu 50 Tage vor Mietbeginn: 20 % des Mietpreises (mindestens jedoch 200,00 € des Mietpreises)
  • zwischen 49 und 15 Tagen vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
  • < 15 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises
  • am Tag der Anmietung oder bei Nichtabnahme: 95 % des Mietpreises

Für nicht genutzte Miettage kann leider kein Geld erstattet werden.

Alle unsere Fahrzeuge sind als Selbstfahrervermietfahrzeuge, bitte entnehmen Sie die Versicherungsdetails bei dem jeweiligen Fahrzeug. In der Regel sind die Fahrzeuge jedoch wie folgt versichert:

  • Kfz-Haftpflichtversicherung (Deckungssumme mind. 50.000.000,00 € pauschal).
  • Teil- und Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung (Allgemeine Bedingungen für Kfz-Versicherung, unverbindliche Musterbedingungen des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft).
  • Der Vermieter wird den Mieter nach den Grundsätzen einer Kaskoversicherung und bei Teilkaskoschäden mit einer vom Mieter zu tragenden Selbstbeteiligung von 2.000,00 € sowie bei Vollkaskoschäden mit einer vom Mieter zu tragenden Selbstbeteiligung von 2.000,00 € pro Schadensfall von der Haftung freistellen. Die Selbstbeteiligungsreduzierung kann jedoch, dank der Kooperation zwischen Camperfuchs und der Ergo Reiseversicherung, einer der führenden Versicherungen, im Abschnitt der Buchung mit abgeschlossen werden.

Ja, alle unsere Fahrzeuge besitzen eine grüne Feinstaubplakette.

Es wird einen Mietvertrag geben, der zudem ein gemeinsam zu erstellendes Übergabeprotokoll enthält.

Das Fahzeug kann nur bei dem Vermieter, bei dem Sie es gemietet und abgeholt haben wieder zurückgegeben werden.

Dies hängt von dem Vermieter und deren Fahrzeug ab. Bitte entnehmen Sie die Details aus der Fahrzeugübersicht. In der Regel sind jedoch 300 Freikilometer pro Miettag im Mietpreis inbegriffen. Jeder weitere Kilometer beträgt 0,40€. Oftmals bieten Vermieter auch eine zusätzliche Kilometerpauschale für einen geringeren Aufpreis an. Diese können Sie aus der Zubehörliste entnehmen.

Dies ist individuell vom Vermieter abhängig und wird bei jedem Modell individuell angezeigt.

Unsere Mietpreise ergeben sich grundsätzlich aus der bei Vertragsschluss jeweiligen gültigen Preisliste des Vermieters.  Jedoch legen wir auf ein gutes Preis-Leistung-Verhältnis viel wert.

Die Fahrzeuge werden nach einer erfolgreichen Buchung für den Mieter geblockt. Eine vorab Reservierung seitens Camperfuchs  ist leider nicht möglich.

Generell gilt jedoch: Reservierungen vorab sind nur nach Bestätigung durch den Vermieter direkt und ausschließlich für Fahrzeuggruppen möglich. Fahrzeugtypen sind ausgeschlossen.

Fahrzeugübergaben sind zu den im Vorfeld vereinbarten Uhrzeiten montags bis freitags sowie samstags möglich. Es gelten die im Mietvertrag angegebenen Zeiten.

Kleinreparaturen, die für die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs während der Mietdauer notwendig sind, dürfen vom Mieter bis zu einem Preis von 150,00 € ohne Zustimmung des Vermieters durchgeführt werden.  Alle größeren Reparaturen benötigen die Einwilligung des Vermieters. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der Originalbelege sowie der ausgetauschten Teile.  Von dieser Regelung ausgenommen sind Reifenschäden.

Bei geringfügigen Schäden hat der Mieter dem Vermieter einen ausführlichen, schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Bei Brand-, Entwendungs- oder Wildschäden muss unmittelbar die Polizei und der Vermieter benachrichtigt werden. Bei größeren Unfällen muss ein Unfallbericht erstellt werden, welcher spätestens bei der Fahrzeugrückgabe dem Vermieter vollständig ausgefüllt und unterschrieben überreicht wird. Er sollte Name und Anschrift der am Unfall beteiligten Personen und Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der Fahrzeuge erhalten.

Viele unserer Vermieter besitzen über einen sogenannten Wohnmobilschutzbrief der bei einer Panne, den Mieter, bis zu einem gewissen Rahmen abdeckt. Dieser Wohnmobilschutzbrief beinhaltet zB. Pannen- und Unfallhilfe bis 500€, Ersatzfahrzeug bis 5 Tage,  Beherbergung bis max 4 Nächte, Rückfahrt, etc. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Vermieter, ob dieser einen besitzt und in welchem Rahmen dieses ist.

Dies ist vom Vermieter abhängig. Bitte schauen Sie bei den jeweiligen Fahrzeugdetails, ob das Fahrzeug auch mit Haustiere gemietet werden kann. Generell gilt Haustiere dürfen nicht mitgenommen werden, wenn im Mietvertrag nichts anderes angegeben wurde.

Bei einer gewöhnlichen Nutzung des Fahrzeugs kann mit einem Benzinverbrauch von 12 Litern pro 100 km gerechnet werden.

Unsere Wohnmobile werden nach strengen „DIN EN 1646-1 1996 D für Motorcaravan“ gefertigt und sind somit bei richtiger Nutzung auf jeden Fall wintertauglich. Die Fahrzeuge sind isoliert und beinhalten eine Heizung, dennoch werden gerade bei Teil- und Vollintegrierten Wohnmobilen zusätzliche Isoliermatten für den Fahrerraum empfohlen. Der Grund dafür ist, dass sich die Fensterscheiben im Fahrerraum von den restlichen unterscheiden und nicht ganz so gut isolieren.

Das einmalige Übernachten zur „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“ ist nahezu überall erlaubt, wenn es nicht explizit verboten ist. Jedoch sind campingähnliches Verhalten, wie zum Beispiel das Herausdrehen der Markise oder das Aufbauen von Campingstühle und -tischen, nicht gestattet!

Ein Tank umfasst, je nach Modell, 80-120 Liter. Diesen Vorrat können Sie auf jedem Campingplatz auffüllen. Gegebenenfalls kann man auch Wasser an Friedhöfen oder öffentlichen Brunnen auffüllen. Zudem kommen tausende Ver- und Entsorgungsanlagen in ganz Europa (hier kann eine kleine Gebühr anfallen). In südeuropäischen Ländern finden Sie Frischwasser auch an der ein oder anderen Tankstelle.
Zum Schutz Ihrer Gesundheit ist es empfehlenswert Wasser nur von Quellen abzufüllen, die ihnen hygienisch unbedenklich erscheinen und den Nutzen von entsprechenden Wasserfiltern zu machen.

Es gibt speziell dafür vorgesehene Entsorgungsstationen oder an Kläranlagen angeschlossene Toiletten, bitte entsorgen Sie den Inhalt der Kassette ausschließlich dort und verdünnen Sie den Inhalt durch reichlich Wasser.

Bei jeder Mietung über CamperFuchs erhalten sie eine komplette Gasfüllung gratis dazu. Dies sollte Ihnen in der Regel reichen. Für den Fall, dass Ihnen doch das Gas ausgeht, können Sie bei fast jedem Baumarkt, Campingplatz , bei unseren Standort in Elz oder Fachhandel ihre leere Gasflasche für 15-25€ gegen eine neue austauschen.

Geplante Fahrten, die in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten liegen und zum Geltungsbereich der EU gehören, sind zulässig. Grundsätzlich unzulässig sind Fahrten in die Länder Russland, Bulgarien, Rumänien, Türkei, Island, Grönland, Kanarische Inseln, Madeira oder Azoren sowie in Krisen- und Kriegsgebiete.

Ja, das ist möglich. Technische Geräte, die einen 240-Volt-Anschluss benötigen, funktionieren nur, wenn der Außenstrom angeschlossen ist oder wenn ein Wechselrichter verbaut ist.

Nein. Es herrscht ein striktes Rauchverbot.

Der Miettag wird, wie bei einer Hotelübernachtung, je Nacht berechnet. Der Check-In ist in aller Regel um 15Uhr und der Check-Out um 11Uhr.

Detaillierte Fahrzeugbeschreibungen sowie Informationen über die Ausstattung finden Sie bei den verfügbaren Wohnmobilen Ihrer Fahrzeugsuche.

Ja! Sie erhalten das Fahrzeug in einem gereinigten Zustand und eine gereinigtes Fahrzeug gilt als Voraussetzung jeder Rückgabe. In der Regel reicht es jedoch, dass Sie die Fahrzeuge bei Camperfuchs besenrein hinterlassen. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit bei den Zusatzoptionen eine Endreinigung bei “normaler” Verschmutzung” da zuzubuchen.

Ein Angebot ist so lange gültig, bis das Fahrzeug überbucht wurde. Jedoch behält sich der Vermieter das Recht auch ein Angebot zu widerrufen.

Die Servicegebühr beinhaltet eine Gasflaschen-Füllung,  Küchenset, Kabelset, Einweisung ins Fahrzeug, Rücknahme, eine volle Wasserfüllung, Toilettenchemie uvm. Bitte fragen Sie jedoch beim Vermieter nochmal nach.

Sie dürfen uns gerne bei Ihrer Reise auf Instagram teilhaben lassen und freuen uns über Ihren Beitrag! Für diese Verlinkung lassen wir uns eine Kleinigkeit für Sie einfallen.

Einfach Ihren Camping-Beitrag posten und @camperfuchs verlinken!